Legal, illegal, … Überall diese Kartelle. Sogar bei Schultaschen. Und bei „Brückendehnfugen“ haben sich zwei Anbieter die Torte geteilt. Und Pablo Escobar ist zwar tot, nicht aber die Drogen-Kartelle

Wir haben uns aus unterschiedlichen Perspektiven mit dem Kartellverbot beschäftigt – und Sie sollten mitgenommen haben, wie viele Kartelle (von denen man weiß, weil sie aufgedeckt wurden), es gegeben hat. Und obgleich das (bis auf ganz wenige Ausnahmen, die ich Ihnen genannt habe) eine illegale Angelegenheit ist, stößt man immer wieder auf neue Kartelle. Und das in Bereichen, an die man sich nicht sofort gedacht hätte.

Hier ein weiteres von vielen Beispielen, diesmal aus Österreich unter deutscher Beteiligung: »Ein 2019 aufgeflogenes Kartell bei Schultaschen und Rucksäcken der Marken „satch“ und „ergobag“ hat dem Hersteller und den beteiligten Händlern Geldstrafen von insgesamt rund einer halben Million Euro eingebrockt. Den Großteil davon, 340.000 Euro, musste 2021 die deutsche Fond of GmbH zahlen, die hinter den Marken steht.« Nun hat die Bundeswettbewerbsbehörde Geldbußenanträge gegen zwei Händler gestellt.

Ein „Schultaschen“-Kartell? Das gab es tatsächlich

Darüber berichtet dieser Artikel: Saftige Strafen für Schultaschen-Kartell. Zum Sachverhalt erfahren wir: Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde »hatte ihre Ermittlungen 2019 nach Beschwerden von Konsumenten aufgenommen. In Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundeskartellamt gab es eine Hausdurchsuchung in Deutschland. Wie die BWB feststellte, hatte der Hersteller Fonds of von 2012 bis zum Beginn der Ermittlungen mit Händlern auf dem österreichischen Markt Vereinbarungen über Fest- und Mindestverkaufspreise für Schultaschen bzw. -rucksäcke der Marken „satch“ und „ergobag“ sowie in Einzelfällen für Zubehör zu diesen Produkten und zu Rucksäcken und Accessoires von vier weiteren Marken getroffen. Den Händlern war auch bis 2016 der Onlineverkauf verboten worden.«

Sie wissen: Mit Kartellen versuchen Unternehmen illegalerweise, den Wettbewerb auszuschalten, um die Preise künstlich hochzuhalten – zum Schaden der Käuferinnen und Käufer. Gegen was wurde hier in diesem konkreten Fall verstoßen? »Über die Verkaufspreise zu sprechen oder diese vorzugeben, ist Herstellern und Lieferanten verboten. Erlaubt sind unverbindliche Preisempfehlungen, sofern diese tatsächlich unverbindlich bleiben. Genau das war beim Schultaschen-Kartell der Knackpunkt: Der Hersteller hatte von den Händlern verlangt, den unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis (UVP) einzuhalten. Das wurde laut BWB vom Hersteller laufend überwacht und die Händler wurden daran erinnert, wenn sie die Produkte billiger anboten.«

Und immer wieder werden Kartelle gebildet, um einen Markt von der Anbieterseite unter sich aufzuteilen – und je weniger Anbieter es gibt, umso größer sind die Anreize, den eigentlich gewünschten Wettbewerb auszuschalten und sich lieber untereinander den vorhandenen Kuchen aufzuteilen und dabei gleich auch noch höhere Preise als unter Wettbewerbsbedingungen durchzudrücken. 

… und dann noch ein Kartell der „Brückendehnfugen“-Hersteller. Was muss man sich darunter vorstellen?

Über diesen Fall, wieder einmal aus der umsatzstarken Baubranche, wurde berichtet: »Wegen der Bildung eines illegalen Quotenkartells hat das Bundeskartellamt über 7 Millionen Euro Bußgeld gegen die Firmen Maurer und Mageba verhängt. Die beiden Hersteller von Brückendehnfugen haben jahrelang den deutschen Markt unter sich aufgeteilt und Preise abgesprochen. Geschädigte Bauunternehmen können jetzt Schadenersatz verlangen«, so dieser Bericht: Kartell aufgedeckt: Brückendehnfugen-Hersteller zahlen Millionen. In diesem Fall werden Sie zudem mit einer ganz eigenen Marktform konfrontiert: 

»Für mehrprofilige Brückendehnfugen, die als Fahrbahnübergang bei Straßenbrücken dienen, gibt es nur zwei Hersteller auf dem deutschen Markt: die Maurer SE aus München und die Mageba GmbH aus Göttingen. Gegen diese beiden Hersteller hat das Bundeskartellamt jetzt insgesamt rund 7,3 Millionen Euro Geldbußen verhängt. Ihnen wurden unerlaubte Absprachen nachgewiesen, mit denen sie sich den Markt bundesweit aufgeteilt und die Preiskalkulation abgestimmt haben. Dieses sogenannte Quotenkartell habe über Jahre hinweg bestanden, teilte das Bundeskartellamt mit.«

Wenn man sich die Beschreibung dessen, was hier passiert ist, durchliest, dann wird sich der eine oder andere von Ihnen an die ZDF-Doku über Kartelle aus dem Jahr 2017 erinnern.

»Zwischen Oktober 2004 und Januar 2019 deckte das Kartell das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen ab, bis auf wenige Ausnahmen, so die Wettbewerbsbehörde. „Die Unternehmen hatten sich darauf verständigt, ihre Marktanteile in Form von Quoten festzuschreiben und so den Markt unter sich aufzuteilen“, erläuterte Mundt. Betroffen von den Absprachen waren sowohl Aufträge, die von Bauunternehmen als Generalunternehmer nachgefragt wurden, als auch Aufträge von öffentlichen Auftraggebern. Wichtige Aufträge für Brückenneubauten und Brückensanierungen hätten die beiden Hersteller untereinander aufgeteilt, um die vereinbarte Quote einzuhalten. Das sei auf sogenannten „Jahresabschlusstreffen“ regelmäßig abgesprochen und anschließend von den jeweiligen Vertriebsmitarbeitern kontrolliert worden.
Zudem gab es laut Kartellamt seit dem Jahr 2004 eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation für mehrprofilige Fahrbahnübergänge … Um die jeweilige „Quote“ einzuhalten oder auszugleichen, wurden entweder Angebote abgegeben, die über dem nach der Formel kalkuliertem Preis lagen. Oder die abgegebenen Angebotspreise wurden vor der Beauftragung untereinander offengelegt, so dass die Mitkartellanten wussten, wie sie sich in Nachlassverhandlungen mit dem Bauunternehmen verhalten mussten. Teil hätten sich die beiden Firmen auch auf konkrete Preisnachlässe, die gegenüber dem Bauunternehmen in den Nachlassverhandlungen gewährt wurden, geeinigt, so die Wettbewerbshüter.«

Nun ist dieser aktuelle Fall aus dem Kartellunwesen grundsätzlich ein interessantes weiteres Fallbeispiel aus der Welt der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts, es gibt aber bei den „Brückendehnfugen“ noch eine weitere volkswirtschaftlich hoch relevante Dimension. Das Bundeskartellamt hat im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Geldbuße auch darauf hingewiesen:

„Das Kartell betraf mit dem Straßenbau einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Eigentümer der Brücken“, sagte Kartellamt-Präsident Andreas Mundt.

„Öffentliche Infrastruktur“ – das hört und liest sich so abstrakt, so wenig gegenständlich und fassbar. Aber das, was damit gemeint ist, brauchen wir jeden Tag (beispielsweise wenn wir über eine Autobahn und über die vielen Autobahnbrücken) fahren. Und auch die vielen Lastkraftwagen sind auf diesen Teil der öffentlichen Infrastruktur angewiesen. Ansonsten kommt nichts in die Regale der Geschäfte, in denen wir einkaufen – und auch nichts in die vielen Unternehmen, die Tag für Tag auf Lieferungen angewiesen sind, um ihren Geschäften nachgehen zu können.

➔ Die Entscheidung des Bundeskartellamts und die Hintergründe der Bußgeldverhängung finden Sie in diesem Fallbericht: Fallbericht vom 10. Februar 2022: Bußgeldverfahren gegen Hersteller von mehrprofiligen Brückendehnfugen für Straßenbrücken.

Und diese Vorgänge müssen eingebettet werden in wahrhaft volkswirtschaftliche Dimensionen:

Haben Sie schon einmal überlegt, über wie viele Autobahnbrücken Sie bereits in Ihrem noch überschaubar langen Leben gefahren sind? Dann wird die im wahrsten Sinne des Wortes volkswirtschaftliche Bedeutung der folgenden Meldung vom 10. März 2022 verständlich:

»Es ist eine ziemlich katastrophale Bilanz – mit möglichen großen Folgen für die Autofahrer in Deutschland: 4.000 Autobahnbrücken sind so marode, dass sie saniert werden müssen.« Und der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) wird mit diesen Worten zitiert: „So wie es ist, können wir nicht weitermachen, ansonsten werden wir mit unvorhersehbaren Risiken konfrontiert.“ Er sagte das nach einem „Brückengipfel“ mit Vertretern der Bauwirtschaft, von Behörden sowie Natur- und Umweltschutzverbänden. »Mit Risiken meint Wissing einen Fall wie den der maroden Autobahnbrücke Rahmede bei Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen: Bei einer Kontrolle der Konstruktion hatten Experten eine Verformung von Brückenteilen entdeckt. Die Brücke wurde Anfang Dezember voll gesperrt und damit zugleich eine zentrale Verkehrsroute von Dortmund nach Hessen und nach Bayern unterbrochen. Die Brücke soll in diesem Jahr gesprengt werden. „Der Brückenzustand ist im großen Stil katastrophal und eines Industrielandes unwürdig“, sagte Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Es müsse ein Kollaps verhindert werden … Vordringlich modernisiert werden sollen nun wichtige Abschnitte des Autobahnnetzes und Korridore mit hoher Verkehrsbedeutung – sprich: die Hauptverkehrsachsen. Dies seien die Autobahnen A1 bis A9 sowie die A45 und die A81, sagte Stephan Krenz, Chef der Autobahn GmbH des Bundes. Es handle sich um bedeutsame, überwiegend hochbelastete Transitstrecken im Autobahnnetz mit einer Gesamtlänge von etwa 7.000 Kilometern, heißt es in einer „Brückenbilanz“.«

Gerade für die Logistiker unter Ihnen mag das interessant sein, deshalb hier der direkte Link zu der „Brückenbilanz“, die in der Meldung erwähnt wurde – eine Bestandsaufnahme wie auch ein Ausblick auf das, was man jetzt (angeblich) machen will:

➔ Bundesministerium für Digitales und Verkehr (2022): Brücken an Bundesfernstraßen. Bilanz und Ausblick, Bonn, 10. März 2022

Und beim Bundeskartellamt findet man weitere Beispiele aus der realen Welt der Wirtschaft

Auf der Website des Bundeskartellamts finden Sie in der Rubrik Kartellverbot auch eine eigene Seite mit Fallberichten. »In der Entscheidungsdatenbank finden Sie alle veröffentlichten Entscheidungen und Fallberichte aus den Bereichen Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht, Fusionskontrolle und Vergaberecht. Über die Filter-Funktion können Sie gezielt nach Arbeits- und Wirtschaftsbereich, Entscheidungsorgan und Entscheidungsart sowie Format und Entscheidungsjahr suchen.«

Nehmen wir als ein Beispiel aus dem Jahr 2023 den Fallbericht vom 15. Februar 2023: Bußgeldverfahren gegen Bauunternehmen wegen Absprachen bei der Vergabe von Straßenbauarbeiten. Wieder einmal die Bauwirtschaft, hier bezogen auf einen Fall aus der Stadt Dortmund:

➔ »Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp einer Mio. Euro gegen die vier Dortmunder Bauunternehmen Höhler GmbH & Co. KG, Möckel Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Möllmann Straßen- und Ingenieurbau GmbH + Co. KG und Stra-La Bau GmbH wegen Absprachen bei Ausschreibungen von Straßenbauarbeiten erlassen. Der ebenfalls an den Absprachen beteiligten Gehrken Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG wurde, da sie als erste mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte, in Anwendung der gesetzlichen Kronzeugenregelung das Bußgeld erlassen.
Von den Absprachen betroffen waren mehrere Hundert Ausschreibungen der Stadt Dortmund im Bereich Straßenbauarbeiten im Zeitraum vom 1. Januar.2012 bis zum 20. Februar2018 mit einem Auftragsvolumen von etwa 18 Mio. Euro.«
Und wie sind die Kartellbrüder und (möglicherweise) auch -schwestern in Dortmund vorgegangen? Dazu kann man dem Fallbericht des Kartellamts entnehmen:
»Die an den Absprachen beteiligten Unternehmen kamen – abhängig von der jeweiligen Ausschreibungslage – im Abstand weniger Wochen oder auch mehrerer Monate zu persönlichen Treffen zusammen, die wegen der Reiseleidenschaft eines der Kartellanten häufig unter dem Tarnnamen eines „Treffens in Afrika“ verabredet wurden. Dabei gingen sie die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Dortmund durch und klärten zunächst, wer von ihnen welche Ausschreibung vorliegen und wer daran Interesse hatte. Schließlich einigten sich die Unternehmensvertreter in der Regel schon während der Treffen darauf, wer bei den verschiedenen Ausschreibungen das jeweils günstigste Angebot abgeben sollte. Bei der Verteilung der Ausschreibungen kam es unter anderem auf die Art und den Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten sowie die Lage des Objektes und den im Vorfeld kalkulierten Preis an. Die Unternehmen legten dann in der Runde fest, mit welchem Preis (bei Einzelverträgen) bzw. mit welchen Auf- und Abschlägen auf den von der Stadt Dortmund vorgegebenen Kostenanschlag (bei Zeitverträgen) das beste Angebot abgegeben werden sollte; dabei wurde die Kalkulation der Einzelpositionen nicht im Detail miteinander abgesprochen. Die übrigen Kartellbeteiligten legten sich über das preisbeste Angebot, wobei die Rangfolge der Schutzangebote und deren genaue Summen bzw. Auf- und Abschläge nicht festgelegt wurden. Abwesende Teilnehmer ließen sich vertreten, sofern sie als herausgestellte Bieter zum Zuge kommen wollten, oder wurden im Nachhinein telefonisch über die Besprechungsergebnisse informiert.«

Und natürlich denken die einen oder anderen beim Begriff „Kartelle“ weniger an Brückendehnfugen, sondern eher an Drogen und Leute wie Pablo Escobar

Im weltweiten Drogenhandel spielen Kartelle eine vielen wenigstens in Umrissen bekannte besondere Rolle. Der eine oder andere denkt dabei sofort an die kolumbianischen Kartelle und Namen wie Pablo Escobar, der allerdings schon („natürlich“ bereits umfangreich verfilmte) Geschichte ist. Aber mit den Kartellen im Bereich illegaler Märkte ist es wie mit dieser Hydra: Schlägt man den einen Kopf ab, kommen neue dazu. Die Hydra ist ein vielköpfiges Ungeheuer der griechischen Mythologie. Wenn sie einen Kopf verliert, wachsen ihr zwei neue, zudem ist der Kopf in der Mitte unsterblich. Ihr Hauch soll tödlich sein. Dazu beispielsweise dieser Artikel vom 21. Januar 2023: Die neuen Drogenbosse – wie mexikanische Kartelle das kolumbianische Kokaingeschäft übernehmen: »Einst war das Kokaingeschäft fest in den Händen von Kolumbianern. Doch nach dem Fall der Drogenbarone wie etwa Pablo Escobar haben die Mexikaner das Geschäft weitgehend übernommen.« Heute beherrschen die mexikanischen Kartelle weitgehend das gesamte Drogengeschäft, von der Produktion in Kolumbien bis zur Lieferung in die USA. Weitere Informationen findet man beispielsweise in diesem Artikel aus dem März 2023: Ein Kontinent im Griff der Kokain-Kartelle: »Die wachsende Macht der Drogenkartelle in Lateinamerika lässt sich in konkreten Entwicklungen ablesen. Die Vereinten Nationen berichten über einen Anstieg der Kokainproduktion.«

Wenn sich der eine oder andere für eine vertiefende Auseinandersetzung mit diesem Thema interessiert, dann sei hier eine „seriöse“ Quelle mit Blick auf den weltweiten Kokain-Handel verlinkt:

➔ United Nations Office of Drugs and Crime (2023): Global report on Cocaine 2023 – Local dynamics, global challenges, Vienna 2023

Offensichtlich haben wir es hier mit einem echten Wachstumsmarkt zu tun, auf beiden Seiten des Marktes, also beim Angebot und der Nachfrage. Aus der Pressemitteilung der UNDOC zu dem neuen Report:

»According to the report, coca cultivation soared 35 per cent from 2020 to 2021, a record high and the sharpest year-to-year increase since 2016. The steep growth in supply has been matched by a similar swelling in demand, with many regions showing a steady rise in cocaine users over the past decade.«

»The report examines the emergence of new hubs for cocaine trafficking as well as the modalities of cocaine traffickers, with findings showing that countries in Southeastern Europe and Africa – particularly those in West and Central Africa – are increasingly being used as key transit zones for the drug. Ports on the North Sea like Antwerp, Rotterdam, and Hamburg, meanwhile, have eclipsed traditional entry points in Spain and Portugal for cocaine arriving in Western Europe. Traffickers are also diversifying their routes in Central America by sending more and more cocaine to Europe, in addition to North America.«

Antwerpen, Rotterdam, Hamburg … ganz offensichtlich ist das nicht nur ein Thema für Lateinamerika oder andere Länder, die weit weg sind von uns. Sondern es ist mitten unter uns.