Neuigkeiten aus der Welt der Plattformökonomie: Die EU-Kommission geht nach langer Vorlaufzeit gegen Temu vor

Sie erinnern sich – ich hatte Ihnen die besondere Rolle von Amazon als ein Beispiel aus der Welt der Plattformökonomie vorgestellt. Die Zahlen sind auf den ersten Blick beeindruckend: 60 Prozent des Onlinehandels wird über Amazon abgewickelt. Die vielen kleinen Online-Händler kommen an dem Amazon Marketplace nicht vorbei und sind – so die immer wiederkehrende Klage – dem Quasi-Monopolisten Amazon ausgeliefert, der auch selbst über seinen Eigenhandel als Akteur mitmischt und über Big Data-Strategien seine marktbeherrschende Stellung ausbauen kann.

Aber ich hatte in dem Beitrag Amazon und seine marktbeherrschende Stellung. Das muss nicht so bleiben. Hat ein potenzieller „Amazon-Killer“ bereits seinen Fuß auf dem Spielfeld?, der hier am 28. April veröffentlicht wurde, auch ausgeführt, dass der Gigant Amazon1 nicht darauf vertrauen kann, dass es keine Angriffe von (potenziellen) Wettbewerbern mehr geben wird. Als „potenzieller Amazon-Killer“ wurde in dem Beitrag die Shoppingplattform Temu vorgestellt, die erst seit dem Frühjahr 2023 in Deutschland überhaupt online gegangen ist. Und deren Wachstum ist ebenfalls beeindruckend, mehr als beeindruckend.➔ Temu verzeichnet seit seinem Markteintritt 2023 ein rasantes Wachstum in Deutschland und ist mittlerweile auf Platz fünf der Online-Marktplätze aufgestiegen. Die Plattform verzeichnet über 90 Millionen monatliche Nutzer in der EU, besonders bei jüngeren Zielgruppen. Zur Marktpositionierung: Temu ist laut Experten auf dem Weg, hinter Amazon Platz zwei der größten Online-Marktplätze in Deutschland zu erreichen. Am Anfang standen Direktversand-Modelle mittlerweile baut Temu seine Logistik in Deutschland aus, um Lieferzeiten zu verkürzen. Seit Juni 2025 arbeitet Temu mit einem deutschen Team und gewinnt erste deutsche Händler als Partner, um das Sortiment zu erweitern. Temu etabliert sich als ernstzunehmender, aber umstrittener Konkurrent für etablierte Plattformen wie Amazon, Otto und Zalando.2

Erst vor kurzem war Temu (wieder) in den negativen Schlagzeilen: »Temu und Shein schaden der deutschen Wirtschaft erheblich. Laut einer Schätzung des Einzelhandels gingen wegen der Onlinehändler aus China Zehntausende Jobs verloren«, kann man diesem Artikel entnehmen: Mehr als 40.000 Arbeitsplätze wohl wegen Temu und Shein weggefallen, der am 23.04.2026 erschienen ist. Wie kommt man auf solche Zahlen?

»Dem Einzelhandel entgehen jährlich Umsätze in Höhe von 2,5 Milliarden Euro, weil Konsumenten Produkte bei den chinesischen Plattformen kaufen statt bei Anbietern in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse von IW Consult im Auftrag des Handelsverbands Deutschland (HDE).

Der tatsächliche Umsatzausfall für die gesamte Wirtschaft wird doppelt so hoch beziffert. Darin enthalten sind auch Vorleistungen wie Mieten, Energie, Logistik sowie Löhne und daraus entstehende Konsumausgaben. Jeder Euro Umsatz im Einzelhandel führe zu insgesamt etwa zwei Euro Umsatz in der gesamten Wirtschaft, sagte Marco Trenz, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft.

Grundlage der Analyse ist eine repräsentative Umfrage unter 4.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zwischen 16 und 69 Jahren, die im Februar online befragt wurden. 51 Prozent der Nutzer von Temu und Shein hätten demnach die dort erworbenen Produkte zum gleichen Preis woanders gekauft, wenn dies bei den chinesischen Plattformen nicht möglich gewesen wäre. 19 Prozent wären sogar bereit, mehr Geld auszugeben.

Der Analyse zufolge sind in Deutschland wegen Temu und Shein bereits mehr als 40.000 Arbeitsplätze verloren gegangen, die meisten im Einzelhandel. »Wenn es Temu und Shein nicht gäbe, dann würde ein Großteil der Käufe im deutschen Einzelhandel getätigt. Dafür wären mehr Beschäftigte nötig«, sagte Trenz. Hinzu kämen weitere Jobs in Vorleistungsbranchen (…)

Der Forscher sieht durch den Erfolg der beiden Shoppingportale weitere Nebenwirkungen. Bund, Ländern und Kommunen entgingen dadurch bis zu 420 Millionen Euro an Steuereinnahmen pro Jahr. »Wenn die Käufe nicht bei Temu und Shein, sondern im deutschen Einzelhandel stattfänden, würden dadurch auch Lohn-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt«, sagte Trenz.«

Der hier zitierte Beitrag endet mit diesen Worten: »Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Onlineeinkauf.« Auch seitens der heimischen Wirtschaft wird daran angeknüpft: HDE-Präsident Alexander von Preen beklagte, Temu und Shein erfüllten oft nicht die rechtlichen Vorgaben und bringen unsichere Ware in den Umlauf.

Hier wird nicht ohne Grund die Kritik seitens der Verbraucherschützer zitiert, das wird gleich noch eine besondere Bedeutung bekommen.

Um welche auch logistisch hoch relevante Größenordnung es hier geht, kann man mit einer einzigen Zahl verdeutlichen:

Temu und Shein haben 2025 täglich 460.000 Pakete nach Deutschland verschickt.

Auch in Brüssel ist das Problem angekommen – bereits im vergangenen Jahr»Wer auf Temu einkauft, shoppt nicht nur billig, sondern laut EU-Kommission auch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugelassene Produkte. Darunter sind auch Babyspielzeug oder Elektronik.« So beginnt der am 28. Juli 2025 veröffentlichte Beitrag Temu droht empfindliche EU-Strafe, mit dem die gelbe Karte aus der Tasche gezogen wurde: »Ein vorläufiger Bericht der EU-Kommission ergibt, dass Menschen, die auf Temu einkaufen, dort sehr wahrscheinlich Angebote finden, die nicht EU-Regeln entsprechen. Damit verstößt Temu gegen europäisches Digitalrecht, und es droht eine hohe Strafe. Laut der EU-Kommission wäre Temu gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) eigentlich dazu verpflichtet, Risiken einer Verbreitung illegaler Produkte auf seinem Marktplatz besser anzugehen. Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen teilte dazu mit: „Die Sicherheit der Verbraucher im Internet ist in der EU nicht verhandelbar.“«3

Europäische Verbraucherschützer weisen schon länger auf unsichere Produkte hin, die auf der Plattform vertrieben werden.

Und was ist nun aus der gelben Karte geworden? Eine erste (halb)rote Karte

Am 28. Mai 2026 kann man dann das hier lesen: »Die EU-Kommission verhängt eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen die chinesische Online-Plattform Temu. Sie gehe nicht ausreichend gegen illegale Produkte auf der Plattform vor.« Unter der eindeutig daherkommenden Überschrift EU-Kommission verhängt 200-Millionen-Strafe gegen Temu. Laut EU-Kommission bekommen Verbraucher in der Europäischen Union auf Temu viel zu häufig illegale Produkte angeboten. 

»Im Wesentlichen geht es um gefälschte, gefährliche, giftige oder auf andere Weise umweltschädliche Produkte. Die Verantwortlichen in Brüssel beziehen sich dabei auf eigene Ermittlungen, auf Untersuchungen von Verbraucherschutz-Organisationen und Testkäufe.

Die ergeben zum Beispiel, dass ein sehr hoher Anteil von Klein-Elektronik und Ladegeräten grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden hat. Oder aber, dass ein hoher Anteil der auf Temu angebotenen Babyspielzeuge hohe Sicherheitsrisiken aufweist – also etwa in einem Maß Chemikalien enthält, so dass sämtliche gesetzlichen Grenzwerte in der EU überschritten werden, oder abnehmbare Teile zum Ersticken der Kinder führen könnten.«

Und auch interessant: »Kritik äußert die EU-Kommission zudem am Geschäftsmodell von Temu: Die teils intransparenten Empfehlungssysteme und die Werbung mit Influencern könnten dazu führen, dass die Verbreitung der illegalen Produkte noch zusätzlich verstärkt wird.«

Jetzt also der 200-Millionen-Strafhammer. Nicht ohne Vorwarnung:

»Die EU-Kommission hatte Temu – bevor nun die 200-Millionen-Euro-Strafe verhängt wurde – bereits mehrfach aufgefordert, gemäß den Europäischen Digitalgesetzen die nötigen Risikobewertungen durchzuführen – das heißt, mögliche Schäden für die Verbraucher durch die Produkte auf der eigenen Plattform zu analysieren und zu minimieren und ganz konkret die entsprechenden Händler von der Plattform zu verbannen.«

Und was sagt das betroffene Unternehmen?

»Temu teilte mit, die Entscheidung sorgfältig zu prüfen und „alle verfügbaren Optionen abzuwägen“. Das Unternehmen werde weiter konstruktiv mit der EU-Kommission zusammenarbeiten.«

Wie geht es weiter?

»Die chinesische Online-Plattform muss nun bis Ende August einen Plan vorlegen, wie die Mängel behoben werden sollen, um mit den europäischen Digitalgesetzen konform zu gehen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen.«

Schauen wir mal, ob und was dabei herauskommt.

Und was ist mit Shein?

»Auch gegen Temus Konkurrenten Shein, ebenfalls aus China, laufen Verfahren nach dem „Digital Services Act“. Hier geht es vor allem um ein süchtig machendes Design der Plattform. Dies führe häufig dazu, dass Nutzer in der EU keine aufgeklärte Kaufentscheidung treffen könnten.«

➔ Was es mit diesem „Digital Service Act“ und dem „Digital Markets Act“ genauer auf sich hat, können Sie dem vertiefenden Hintergrundbeitrag Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik in Zeiten der Plattformökonomie und der Digitalwirtschaft entnehmen.

Fußnoten

  1. Zur Geschichte des Unternehmens vgl. auch anlässlich der (ersten) dreißig Jahre von Amazon die Radiosendung von Deutschlandfunk Kultur: Licht- und Schattenseiten eines Handelsmonopolisten (15.07.2025): »Am 16. Juli 1995 ging Jeff Bezos mit seinem Versandbuchhandel online. Mittlerweile ist Amazon der größte digitale Marktplatz. Auch Drittanbieter verkaufen dort, doch die Beziehung zu Amazon ist extrem kompliziert.«
    ↩︎
  2. Vgl. beispielsweise den Artikel von Anke Heinhaus (2026): Deutsche Händler entdecken Temu, in: Tagesschau Online, 12.04.2026: » Temu stand lange für Billigware aus China. Doch mittlerweile setzen auch Anbieter aus Deutschland auf die Online-Plattform. Temus Marktanteil wächst – und etablierte Marktplätze können preislich oft nicht mithalten.« Dazu auch den Fernsehbeitrag des Wirtschaftsmagazins „mex“ vom 01.04.2026: Temu in Deutschland – wie der China-Riese bei uns groß auffährt. Bereits am 7. Januar 2025 wurde diese Doku des SWR-Fernsehens ausgestrahlt: Temu – Ramsch oder Revolution?: »Die chinesische Online-Plattform „Temu“ lockt mit extremen Billigangeboten. Wie steht es um die Qualität der Produkte? Die Doku deckt auf, wie „Temu“-Händler gegen geltende Gesetze bei Zoll und Steuer verstoßen, besucht Stationen der Produktion und des Handels in China, trifft Schnäppchenjäger in Deutschland und enthüllt Verkaufstricks. „Temu“-Produkte werden im Labor geprüft.«
    ↩︎
  3. Über die Vorgeschichte konnte man am Anfang des Jahres 2025, konkret am 05.02.2025 in dem Artikel „Hier liegen große Gefahren für Verbraucher vor“ lesen: »Der Online-Handel boomt in der EU, vor allem über chinesische Billigportale wie Shein. Doch viele Produkte entsprechen nicht den Standards bei Gesundheit oder Sicherheit. Nun hat Brüssel eine Untersuchung eingeleitet.« Grundlage dafür waren Rückmeldungen von Verbraucherschützern: »Die Liste der europäischen Verbraucherschutzbehörden über schadhafte oder schädliche Produkte wird immer länger. Die einzelnen Befunde sind zum Teil erschreckend, sagt Sylvia Maurer vom Europäischen Verbraucherschutz-Verband BEUC: „Wir finden sehr viele bedenkliche Chemikalien in Kinderspielzeug oder in Kosmetika. Aber auch Elektroprodukte, die Feuer verursachen können oder elektrische Schocks. Rauchmelder, die keinen Rauch melden. Motorradhelme, die absolut keinen Sicherheitsstandards entsprechen und sofort brechen. Hier liegen sehr große Gefahren für die Verbraucher vor.“ Laut EU-Kommission kommen rund drei von vier der beanstandeten Waren über chinesische Händler. Deshalb stehen die großen in China gegründete Online-Marktplätze Temu und Shein besonders im Fokus, sagt der Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz, Michael McGrath. Die EU habe deswegen eine Untersuchung gegen Shein eingeleitet wegen unlauteren und irreführenden Praktiken, die nach dem Europäischen Verbraucherschutzgesetz verboten seien.«
    Das betrifft jetzt aber Shein und nicht Temu – oder? Dazu konnte man aber dem Bericht aus dem Februar 2025 entnehmen: »Gegen den Konkurrenten Temu läuft bereits seit rund drei Monaten ein Verfahren nach den Europäischen Digitalgesetz. Hier wird geprüft, ob der Konzern ausreichend gegen den Verkauf illegaler Produkte tut – und wie er verhindert, dass Händler, die längst gesperrt wurden, unter neuem Namen wieder auftauchen.«
    ↩︎