Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit derjenigen Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern bestimmte Vorgehensweisen beim Einkauf von Gütern oder bei der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen am Markt mittels eines entgeltlichen Vertrags vorschreiben. Das hat sich „mega-trocken“ an und das ist es sicher auch.
Aber: Man kann die Bedeutung des Vergaberechts betriebs- und volkswirtschaftlich gar nicht überschätzen.
