Sie sind bei der Auseinandersetzung mit den Tiefen und Untiefen der Digitalwirtschaft mit Amazon konfrontiert worden. Dabei haben sich auch gelernt, dass das Bundeskartellamt von einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ des Unternehmens spricht (vgl. dazu: Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB) vom 06.07.2022). Diese Einordnung von Amazon beruht auf der Beobachtung und Analyse des Unternehmens im Rahmen der Anwendung des § 19a GWB (Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb), eine Regelung, die seit 2021 gezielt große Digitalkonzerne betrifft.
VWL
Funktionierende Märkte durch Behörden? Teil 2: Das wirtschaftspolitisch so bedeutsame Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt hat seinen Dienstsitz in Bonn und ist von zentraler wirtschaftspolitischer Bedeutung. Sucht man nach Beschreibungen der Aufgaben und des Stellenwerts dieser Behörde, dann wird nicht gespart mit wichtig daherkommenden Umschreibungen:
Das Bundeskartellamt hat die Hauptaufgabe, den Wettbewerb in Deutschland zu schützen, indem es illegale Absprachen (Kartelle) verfolgt, Unternehmenszusammenschlüsse (Fusionen) kontrolliert, den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen unterbindet und Sektoruntersuchungen durchführt. Seine Bedeutung liegt darin, faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, die für eine funktionierende soziale Marktwirtschaft unerlässlich sind, und somit Verbraucherpreise zu schützen und Innovationen zu fördern.
Funktionierende Märkte durch Behörden? Teil 1: Die Bundesnetzagentur, die sich auch um die Post kümmern muss
Bei der Behandlung der „natürlichen Monopole“1 haben Sie gelernt, dass gerade die leitungsgebundene Infrastruktur sich in dieser spezifischen Marktform bewegt. Am Beispiel der Schieneninfrastruktur bei den Eisenbahnen kann man sofort erkennen, dass es nun wirklich keinen Sinn macht, dass es ökonomisch gesehen sogar kontraproduktiv wäre, wenn miteinander konkurrierende Anbieter iihre eigenen Schienentrassen nebeneinander bauen würde, unabhängig davon, dass das auch praktisch unmöglich wäre. was aber nicht bedeutet, dass die vor- und nachgelagerten Märkte auch in einem Monopol sein müssen, ganz im Gegenteil, hier kann man sich sehr gut eine wettbewerbliche Ausgestaltung vorstellen und eine solche auch ansteuern.
Was ist eigentlich aus der „Anti-Kartell-Matraze“ geworden? Und was ist heute (ökonomisch) los auf dem Matrazen-Markt in Deutschland?
In der ZDF-Doku zum Thema „Abzocke in Deutschland – Kartelle auf Kosten der Kunden“, die bereits einige Jahre alt ist, tauchte in dem Beitrag ein dort als einsamer Kämpfer gegen die sich untereinander preisabsprechenden Hersteller von Matrazen dargestellter Händler auf, der am Ende begonnen hat, seine eigenen Matrazen herzustellen – mit einem guten Gespür für Marketing nannte er die damals „Anti-Kartell-Matraze“.
Nun sind schon einige Jahre ins Land gezogen und der eine oder andere hat sich vielleicht die Frage gestellt, was aus dieser „Anti-Kartell-Matraze“ eigentlich geworden ist.
Überall diese Kartelle. Sogar bei Schultaschen. Und bei „Brückendehnfugen“ haben sich zwei Anbieter die Torte geteilt. Und Pablo Escobar ist zwar tot, nicht aber die Drogen-Kartelle
Es ist wirklich kaum zu glauben, wie viele Kartelle in der Vergangenheit aufgedeckt worden sind (und wie viele noch im Schattenreich vor sich hin wirken). Schauen wir mal in die Berichterstattung – und beginnen mit einem „Pharma-Kartell“:
»Die Europäische Kommission hat gegen fünf Pharmaunternehmen Geldbußen in Millionenhöhe verhängt. Gegenstand ist die Beteiligung an einem Kartell für einen wichtigen pharmazeutischen Wirkstoff«, so dieser Beitrag: Pharma-Kartell: EU verhängt Geldbußen gegen Boehringer und Co.. Um was genau geht es hier? »Es ist das erste Mal, dass die Kommission im Arzneimittelsektor Geldbußen wegen eines Kartells verhängt. Konkret geht es um den Wirkstoff N-Butylscopolaminiumbromid (Butylscopolamin), einen Ausgangsstoff zur Herstellung des Arzneimittels Buscopan und entsprechender Generika, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden.«
Von Marktformen und Marktphasen über Auktionen bis zu einem (nicht nur) schweinischen Zyklus
Wir haben wirklich sehr intensiv über das Themenfeld Marktformen (vgl. dazu Sell 2024: 71 ff.) gesprochen und ich habe versucht, Ihnen das an zahlreichen Beispielen aus der Wirtschaftswelt zu erläutern. Die Typologie der Marktformen ist in vielerlei Hinsicht hilfreich – für Unternehmens- und Branchenanalysen, für die Bestimmung des wettbewerblichen Verhaltens auf konkreten Märkten bis hin zu der Frage, mit welchen Preisbildungsprozessen man konfrontiert wird.
Arbeitsauftrag: Von den Marktphasen über Auktionen und „schweinischen Zyklen“ bis zur Preisbildung im Angebotsoligopol
Hier der Hinweis auf den angekündigten Arbeitsauftrag zur Bearbeitung von Inhalten, die Sie sich bitte mit Hilfe des VWL-Skripts eigenständig erschließen:
Bitte bearbeiten Sie eigenständig in meinem VWL-Skript (Sell 2024) die Ausführungen zum
➔ Marktphasenmodell (S. 76 f.) und dazu den ausführlichen Exkurs: Ein Blick auf die ganz eigene Welt der Preisbildung bei Arzneimitteln (S. 77-82).
Sie sollten in der Lage sein, den dort erläuterten Zusammenhang zwischen den Marktphasen und den Marktformen nachzuvollziehen und ggfs. anwenden zu können.
Märkte und Marktformen. Am Beispiel eines ganz besonderen Marktes: Der Drogenmarkt
Märkte und Marktformen spielen eine zentrale Rolle im ökonomischen Denken. Sie haben in der bisherigen Vorlesung eine Menge gehört über in jedem Lehrbuch der Ökonomen auftauchende (in der Realität aber nie vorkommende) vollkommene und unvollkommene Märkte, auf denen wir uns in der wirklichen Wirklichkeit bewegen.
Ich habe versucht, Ihnen an einem sehr interessanten Beispiel aufzuzeigen, wie Märkte funktionieren und wie dort die Preisbildung funktioniert. Nicht an einem „normalen“ Markt oder an so einem theoretischen Marktmodell, wie man es den meisten Lehrbüchern entnehmen kann, sondern am Beispiel der Drogenmärkte, konkret: am Beispiel des Marktes für Kokain.
Ein Duopol. Was ist das denn?
Polypol, Oligopol, Monopol, Oligopson oder Monopson – ganz schön lang ist sie, die Liste mit den Marktformen. Um nur einige der wichtigsten Marktformen, die Ihnen immer wieder begegnen werden, zu nennen. Apropos Marktformen, die Ihnen immer wieder begegnen werden: Dazu gehört der Begriff „Duopol“.
Was ist ein Duopol? Dazu dieser erste kurze Hinweis: Ein Duopol ist eine Marktform, in der zwei Unternehmen dominieren und den Großteil des Marktes kontrollieren.
Solche Strukturen kommen oft in Branchen vor, in denen hohe Markteintrittsbarrieren bestehen oder in denen zwei Unternehmen durch Wettbewerb oder andere Faktoren eine marktbeherrschende Stellung erreicht haben. Schauen wir uns einige ausgewählte Beispiele an.
Fallbeispiel: Wie der Ölpreis und die Fördermenge (nicht) zusammenhängen
In den Übungsaufgaben VWL Teil 1 habe ich Ihnen eine Aufgabe gestellt, bei der es um die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Fördervolumen (also dem Angebot) beim Rohöl und der Ölpreisentwicklung ging. Man kann zeigen, dass es durchaus einen (zeitversetzten) Zusammenhang zwischen den Angebotsveränderungen und denen des Ölpreises gibt. Auf der anderen Seite werden die Ölpreise auch noch von anderen Faktoren beeinflusst.
Hinsichtlich der Frage, wie die Rohölfördermenge und der Ölpreis (nicht) zusammenhängen, muss man vorweg schicken, dass die OPEC-Staaten, also die Mitglieder des Kartells der erdölexortierenden Staaten nur noch einen Anteil von etwas mehr als einem Drittel an der weltweiten Erdölförderung haben. Weitere 20 Prozent der weltweiten Ölförderung entfallen auf Staaten, die zwar nicht Mitglied der OPEC sind, die aber die OPEC+ bilden (Russland, Kasachstan, Aserbaidschan, Bahrain, Oman, Brunei, Malaysia, Sudan und Süd-Sudan sowie Mexiko). Die OPEC+-Staaten kommen also auf etwas 55 Prozent der weltweiten Ölförderung.