Dem Beitrag Amazon und seine marktbeherrschende Stellung. Das muss nicht so bleiben. Hat ein potenzieller „Amazon-Killer“ bereits seinen Fuß auf dem Spielfeld? konnten Sie entnehmen, dass es Vermutungen gab, dass Amazon seine marktbeherrschende Stellung angesichts der Konkurrenz durch chinesische Plattformen wie Temu, Shein oder dem TikTok Shop verlieren könnte.
Im Oktober 2026 konnte man das hier lesen: »Amazon behauptet seine führende Position im deutschen Onlinehandel, steht jedoch unter wachsendem Wettbewerbsdruck.« Schon die Überschrift des Artikels – Amazon erreicht über 60 Prozent Marktanteil im deutschen Onlinehandel – verdeutlicht die marktdominierende Stellung des Konzerns.1 Der Beitrag bezieht sich auf eine Studie des IFH KÖLN in Zusammenarbeit mit General Evidence. Der Studienbeschreibung können Sie zugleich die folgenden Hinweise entnehmen: »Amazon ist weitaus mehr als ein Vertriebskanal. Als Plattform und Marktplatz, Suchmaschine und Zugang zu externen Händlern, dominiert Amazon mit rund 63 Prozent den Onlinehandel. Besonders interessante Wachstumsperspektiven zeigen sich im Online-Lebensmittelmarkt. Doch die Marktführerschaft erhält deutliche Konkurrenz: Neben Otto und Zalando entwickeln sich asiatische Anbieter wie Temu & Shein mit einer hohen Reichweite sehr schnell weiter und können mittlerweile einen großen Umsatzanteil am Onlinemarkt einnehmen.«
Da sind sie wieder, die chinesischen Plattformunternehmen. Aber wie heißt es so schön: Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Denn man kann der Statistik der Marktanteile auch entnehmen, dass auf Temu & Shein lediglich 5 Prozent Marktanteil entfallen, wenn auch mit stark wachsender Tendenz. Also bisher.Anfang Oktober 2026 kommen dann solche Nachrichten: Die Marktanteile und Umsätze von Temu, Shein und AliExpress in Deutschland sind im dritten Quartal 2026 drastisch eingebrochen, nachdem sie im Frühjahr noch Rekordwerte erreicht hatten. Vgl. dazu: Temu, Shein und AliExpress verlieren ein Drittel ihres Umsatzes.2 Der gemeinsame Marktanteil sank von 5,3 Prozent im zweiten Quartal auf 3,1 Prozent.
Wie kann es zu so einem Umsatzeinbruch kommen?
Als Ursache für diesen Rückgang wird auf höhere Abgaben für Kleinsendungen aus Drittstaaten hingewiesen. Seit Juli entfällt die Zollfreigrenze von 150 Euro; für Kleinsendungen gilt ein vorübergehender Zoll von drei Euro je enthaltener Warenkategorie. Ab November 2026 ist eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro je unterschiedlichem Artikel hinzugekommen.
Offensichtlich werden wir hier Zeugen einer regulatorischen Maßnahme. Schauen wir einmal genauer hin:
➔ Jährlich erreichen mehrere Milliarden Kleinpakete die EU. Um diese Flut einzudämmen, wird jetzt eine Gebühr von mindestens zwei Euro pro Sendung fällig, kann man diesem Hintergrundbericht entnehmen: Mindestens zwei Euro zusätzlich für Pakete aus Nicht-EU-Ländern. Die neue Bearbeitungsgebühr gilt für Importe aus Drittländern wie China oder den USA. Die Gebühr bezahlen müssen Online-Händler oder Importeure an die EU. Mit der Abgabe soll die Flut von Billigpaketen reduziert werden. Man muss berücksichtigen, dass bereits zum Juli 2026 die Zollbefreiung von Kleinsendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro aufgehoben wurde, was sich ausdrücklich gegen die chinesischen Plattformunternehmen richtet (vgl. dazu Zollgebühr für kleine Pakete von Temu und Shein).
»In der EU konnten die chinesischen Billiganbieter bisher von einer Zollfreigrenze profitieren. Für Pakete mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro musste in der EU kein Zoll gezahlt werden. „Die Plattformen stehen einem System bei uns gegenüber, das eigentlich aus einer anderen Zeit kommt“, sagt Kerstin Ptak, Referentin für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg. Dieses System hat es den ausländischen Unternehmen ermöglicht, Sendungen beispielsweise aufzuteilen und in mehreren kleinen Paketen zu schicken, um keinen Zoll zahlen zu müssen. Außerdem wurden Pakete mit einem Warenwert von über 150 Euro teilweise falsch gekennzeichnet, sodass die Unternehmen ebenfalls nicht zahlen mussten. Seit dem 1. Juli gilt nun eine Übergangslösung. Die Unternehmen müssen auch für kleine Pakete eine Zollabgabe zahlen. Pro Produktkategorie in einem Paket sind das drei Euro. Wenn also beispielsweise ein Paket mit drei Hosen und einem Paar Schuhe verschickt wird, dann sind sechs Euro fällig – drei Euro für die Hosen und drei Euro für die Schuhe.
Seit November 2026 haben wir also eine zeitlich unbefristete (zusätzliche) Bearbeitungsgebühr bekommen. Sie wird für Artikel fällig, die in Online-Shops außerhalb der EU gekauft und an Verbraucher in der Staatengemeinschaft versendet werden – also für Sendungen aus Asien, Amerika, aber auch aus der Schweiz. Erhoben wird die Gebühr pro sogenannter Warenposition. Eine Warenposition bezeichnet in etwa eine Produktgruppe – wie T-Shirts, Schuhe oder Ladekabel. Befinden sich im Paket Artikel aus mehreren Warengruppen, erhöht sich die Gebühr entsprechend auf vier, sechs oder noch mehr Euro.
Der Hintergrund für diese Maßnahme auf der EU-Ebene: Die EU will gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen, die enorme Kosten und Aufwand verursacht. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die Staatengemeinschaft gelangt. Umgerechnet entspricht das mehr als 16 Millionen Kleinpaketen pro Tag, die die EU erreichten.
Bitte beachten Sie: Unabhängig von der neuen Paketgebühr wird bereits seit Juli 2026 für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab dem ersten Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Warengruppe fällig. Enthält ein Paket etwa ein T-Shirt, eine Uhr und einen Schneebesen im Wert von bis zu 150 Euro, fallen für die Verkäufer oder Importeure nun neun Euro Zoll an.
➔ Durch die neue Gebühr und die pauschalen Zollsätze steigen die Importkosten pro Kleinsendung spürbar.
In Polen ist alles anders
Nicht überall auf der Welt und nicht einmal überall in Europa hat Amazon eine derart marktbeherrschende Stellung wie in Deutschland. Schauen wir dazu nach Polen:
«Eines stellt Monika Lewczuk gleich zu Beginn klar: „Wir sind nicht das Amazon Polens. Wir waren zuerst da.“ Lewczuk ist Senior Investor Relations Managerin beim polnischen Onlinehändler Allegro, einem Unternehmen, das Amazon am Markt kaum eine Chance lässt. In Osteuropa, primär klarerweise in Polen, ist Allegro allen ein Begriff – hierzulande kennen den Namen die wenigsten. Wer ist Allegro?« So beginnt dieser interessante Beitrag: Amazon ist in Polen chancenlos, ein lokales Unternehmen dominiert: Warum ist das so? »Der Onlinehändler Allegro ist in Polen unangefochtener Marktführer und verkauft eigentlich nichts selbst. Wie das Geschäftsmodell funktioniert«
➔ Bitte lesen Sie den Beitrag.
- Amazon hat einschließlich seines Marktplatzgeschäfts einen Handelsumsatz von rund 69,1 Milliarden Euro erwirtschaftet. Damit entfallen etwa 63 Prozent des deutschen Onlinehandels auf diese Plattform. Aufgeschlüsselt: 17 Prozent Marktanteil am Onlinehandel entfallen auf den Eigenhandel von Amazon, weitere 46 Prozent auf Drittanbieter auf dem Amazon Marketplace. Die Marktdurchdringung bleibt hoch: 97 Prozent der deutschen Onlinekäufer nutzen Amazon. ↩︎
- Dass die Umsätze von Temu, Shein und AliExpress in Deutschland im dritten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 35,5 Prozent auf 566 Millionen Euro gesunken sind, geht aus einer Verbraucherbefragung des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland hervor. ↩︎