Von der „alten“ Welt der Digitalökonomie in eine „neue“ (andere?) Welt der KI-Ökonomie?

In meinem VWL-Skript finden Sie auf wenigen Seiten (Sell 2024: 103-109) eine komprimierte Zusammenfassung vom „natürlichen Monopol“ (mit dem „monopolistischen Flaschenhals“ vor allem bei der leitungsgebundenen Infrastruktur) über die Grundlagen der Digitalökonomie (dort vor allem das Metcalfe’s Law und die daraus abgeleiteten Begriffe wie Lock-in-Effekt und vor allem das „The winner takes all“-Prinzip) bis hin zu den „Plattformunternehmen“. Und in der Plattformökonomie herrscht das Bestreben, das letztendliche Ziel einer Monopolisierung der Märkte zu erreichen.

Eines der Plattformunternehmen, das in diesem Kontext immer wieder als Beispiel erwähnt wird, ist Google (bzw. Alphabet als Mutterkonzern von Google). Bei den Suchmaschinen hat Google in der westlichen Welt1 einen Marktanteil von teilweise über 90 Prozent – und das ist der Kern des eigentlichen Geschäftsmodells von Google.

Googles Geschäftsmodell basiert hauptsächlich auf zielgerichteter Online-Werbung über Plattformen wie Google Ads, wo Unternehmen für Anzeigen bezahlen, die Nutzern basierend auf deren Suchanfragen und Interessen präsentiert werden (Pay-per-Click, Display-Anzeigen). Ergänzend dazu generiert Google Einnahmen durch Cloud-Dienste (Google Cloud), den Verkauf von Hardware (z.B. Pixel-Geräte) und Abonnements (z.B. YouTube Premium). Der Schlüssel liegt darin, kostenlose, hochwertige Dienste (Suche, Maps, Gmail) anzubieten, um eine massive Nutzerbasis zu schaffen, die für Werbetreibende attraktiv ist. Man spricht auch von einem „versteckten“ Geschäftsmodell: Nutzer suchen kostenlose Dienste und erhalten relevante Ergebnisse, Google sammelt Daten über die Suchanfragen und das Interesse der Nutzer und Werbetreibende bezahlen Google, um ihre Produkte und Dienstleistungen gezielt den Nutzern zu zeigen, die danach suchen. Das primäre Geschäftsmodell von Google basiert auf Werbeeinnahmen – und durch die monopolistische Stellung bei den Suchanfragen im Internet konnte Google zugleich die Werbetreibenden in das eigene System „einsperren“.

➔ Die „marktberrschende Stellung“ von Google hat die Wettbewerbshüter auf den Plan gerufen. Im Heimatland von Google, also in den USA, startete vor Jahren der „Prozess des Jahrhunderts“ gegen Google. Seit 2020 gab es einen fünfjährigen Rechtsstreit in den USA, der erst im September 2025 (vorläufig) entschieden wurde. „Prozess des Jahrzehnts“, weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen bzw. vorgeworfen haben. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit über die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.
Noch 2024 schien das Verfahren in eine andere Richtung zu laufen: Ein Bundesgericht hatte geurteilt, dass das Unternehmen ein illegales Monopol bei der Websuche und der damit verbundenen Werbung innehat. Demnach verteidigte der Konzern seine Marktstellung auch mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein.
Dann aber kam Anfang September 2025 diese Meldung: »Wegen eines illegalen Monopols bei der Websuche drohte Google die Zerschlagung. Doch nun entschied ein US-Gericht: Der Konzern muss künftig Daten mit Konkurrenten teilen – aber weder den Browser Chrome noch das Betriebssystem Android verkaufen.«
»Der Google-Mutterkonzern Alphabet muss nach einem Urteil in einem US-Monopolprozess einige Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen. Allerdings entschied Bundesrichter Amit Mehta auch, das Unternehmen müsse weder seinen beliebten Webbrowser Chrome noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen. Damit scheiterte die US-Regierung mit der Forderung nach einer Zerschlagung des Internetkonzerns. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichende Maßnahmen gefordert – wie etwa den Zwangsverkauf von Chrome, um Googles Marktmacht bei der Websuche einzudämmen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb Mehta in seinem Urteil.«
»Der Richter verhängte jedoch weitere Auflagen gegen Google. So darf der Suchmaschinenbetreiber künftig keine Exklusivvereinbarungen treffen, die Gerätehersteller daran hindern würden, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren. Grundsätzlich darf der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla aber weiterhin dafür bezahlen, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Einen Auswahl-Zwang für Suchmaschinen – wie in der EU – lehnte der Richter für die USA ab.«

Zwischenzeitlich aber ist Google mit Blick auf sein Kerngeschäftsmodell durch die neuen Entwicklungen im Bereich der KI unter Druck geraten – denn die rasante Ausbreitung der KI-gestützten Chatbots wie ChatGTP hat dazu geführt, dass immer mehr Suchfragen nicht mehr über die Google-Seite, sondern direkt in den KI-Agenten gestellt wurden und werden. Das hätte aber das Erfolgsmodell von Google mit Blick auf die Werbetreibenden nachhaltig erschüttern können.

Ich habe Ihnen allerdings in der letzten Veranstaltung zeigen können, dass Google diese elementare Herausforderung überraschend erfolgreich gemeistert hat – durch eine Integration der KI in die eigene Suchfunktionalität.

Die dabei verwendete Foliensammlung

Die „neue“ Welt der KI-Ökonomie

liegt Ihnen vor.

Im ersten Teil wird darin aufgezeigt, wie es Google gelungen ist, das höchst profitable Geschäftsmodell seiner Suchmaschine, bezahlte Links zu zeigen, in Windeseile ins KI-Zeitalter zu überführen.2 Mit dieser Stabilisierung der faktischen Monopolstellung von Google kann man also die grundlegenden Ausführungen zu den Besonderheiten der Digitalökonomie (Sell 2024: 103 ff.) und den Plattformunternehmen mit der dort beschriebenen wettbewerbspolitisch hoch problematischen Monopolisierungstendenz nicht widerlegen.

Allerdings zeigen sich für den einen oder anderen überraschende andere Entwicklungen, wenn man nicht auf Google schaut, sondern auf die Anbieter der Large Language Models (LLM), wie Open AI mit ChatGTP. Dort, so die Beschreibung der neuesten Entwicklungen, könne man eine Industrie im Hyperwettbewerb erkennen, in der sich das einstige Oligopol der wenigen KI-Labore in einen fragmentierten und radikal deflationären Basar verwandelt hat. Das wäre ja genau das Gegenteil von der „The winner takes all“-Maxime der „alten“ Welt der Digitalökonomie. Das wird dann im zweiten Teil der Foliensammlung beschrieben.

Fußnoten

  1. In China ist Baidu der dominante Google-Konkurrent (Marktführer), während in Russland Yandex die wichtigste alternative Suchmaschine mit einem umfassenden Ökosystem ist und dort Google übertrifft; beide konzentrieren sich stark auf den jeweiligen heimischen Markt, oft mit lokaler Zensur und spezifischen Funktionen.
    ↩︎
  2. Aus dem Fazit: Google baut die klassische Suchmaschine so zu einem KI-gestützten Assistenten aus, der Informationssuche, Beratung und Abschluss vereint. Für die Nutzer bedeutet das oft mehr Bequemlichkeit und Geschwindigkeit. Aus Googles Perspektive eröffnen sich neue Umsatzquellen – etwa Vermittlungsprovisionen oder mehr Werbeflächen innerhalb dieser erweiterten Suche –, und es bindet die Nutzer stärker an sich. Analysten loben insbesondere, dass Google bewiesen habe, mit generativer KI Geld verdienen zu können, ohne sein Kerngeschäft zu kannibalisieren. Im Gegenteil: Man verschaffe sich
    damit sogar einen neuen Wettbewerbsvorteil im Rennen der Techgiganten um KI, so die Einschätzung vieler Experten.
    ↩︎