Das „magische Viereck“ als gesetzliche Verpflichtung für die deutsche Wirtschaftspolitik – und ein besonderer Blick auf das Ziel „stabiles Preisniveau“. Die aktuelle Inflationsentwicklung hat Folgen für die Leitzinspolitik der EZB

Wir haben in Deutschland für fast alles Gesetze. Haben gewusst, dass es in Deutschland derzeit über 1.700 Bundesgesetze (genau 1.797 Gesetze mit über 52.000 Einzelnormen) sowie fast 2.900 nachgelagerte Rechtsverordnungen (mit weiteren 45.000 Einzelnormen) gibt? Aber aufgepasst: Hierbei handelt es sich nur um das Bundesrecht – unzählige weitere Landesgesetze der 16 Bundesländer (z. B. Schul- oder Polizeigesetze) sind hierbei noch nicht eingerechnet. 

Und zu diesem großen bunten Strauß an Gesetzen gehört auch das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz), kurz StabG. Das trägt als Ausfertigungsdatum den 8. Juni 1967.

Im § 1 dieses Gesetzes findet man das immer wieder so genannten „magische Viereck“ der makroökonomischen bzw. der wirtschaftspolitischen Ziele.

Die Geburtsstunde dieses Gesetzes ist nun schon einige Jahrzehnte her – aber man muss darauf hinweisen, dass das Gesetz weiterhin in Kraft ist, es bindet die jeweilige und damit auch die aktuelle Bundesregierung an die in diesem Regelwerk normierten Ziele, die von der Wirtschaftspolitik angesteuert werden sollen.

Was es mit den vier Zielen auf sich hat und warum man hier von „Magie“ spricht

Wir haben die vier Ziele und die Frage, anhand welcher ökonomischen Indikatoren man diese messen kann, besprochen.1

➔ Ein „stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum“ scheint eindeutiger, als es ist. Zum einen haben wir schon darüber gesprochen, dass die konkrete Größenordnung des an der Veränderungsrate des preisbereinigten BIP gemessenen Wirtschaftswachstums natürlich abhängig ist von der Basis, also der am BIP gemessenen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung. Diese Basis war in den 1950er Jahren, als wir jedes Jahr Wachstumsraten von preisbereinigt über acht Prozent gesehen haben, deutlich kleiner als sich der BIP-Kuchen heute darstellt. Das bedeutet, ein Prozent Wirtschaftswachstum haben heute allein rechnerisch ein anderes Gewicht als vor ein paar Jahrzehnten. 

Nun kann man argumentieren, dass zumindest die Zielbestimmung „stetiges“ Wachstum gut gemessen werden kann. Es geht hierbei vor allem um eine „Glättung“ des üblichen konjunkturellen Verlaufs der wirtschaftlichen Entwicklung mit Blick auf die Sicherstellung eines (wie hoch auch immer) positiven Wirtschaftswachstums und die Vermeidung einer Rezession, die einhergeht mit einer rückläufigen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung.Aber richtig schwierig wird es bei der Operationalisierung des Ziels eines „angemessenen“ Wirtschaftswachstums. Sind beispielsweise ein Prozent Wachstum „angemessen“ oder „(noch) nicht (bzw. nicht mehr) angemessen“? Ganz offensichtlich handelt es sich hier um das, was die Juristen in ihrer Terminologie einen „unbestimmten Rechtsbegriff“ nennen.2

➔ Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Die Messung dieses Zieles ist für Sie nach der Behandlung des Themenfeldes „Außenhandel“ relativ einfach nachzuvollziehen: Man schaut sich die Exporte und die Importe an. Das Ziel eines Gleichgewichts wird nun schon seit vielen Jahren ganz erheblich verletzt, wenn Sie an die enormen Außenhandelsüberschüsse der deutschen Volkswirtschaft denken. In der volkswirtschaftlichen Praxis wird das außenwirtschaftliche Gleichgewicht durch den sogenannten Außenbeitrag (die Differenz aus Exporten und Importen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) gemessen.

Zur Messung der Zielerreichung wird in einer erweiterten Perspektive auch auf die Ihnen bekannte Zahlungsbilanz zurückgegriffen.

Danach liegt ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht vor, wenn die vom Ausland empfangenen Zahlungseingänge den im gleichen Zeitraum ins Ausland geflossenen Zahlungsausgängen entsprechen. Die Teilbilanzen der Zahlungsbilanz sind dann ausgeglichen. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung spricht von außenwirtschaftlichem Gleichgewicht, wenn bei Zahlungsbilanzgleichgewicht von außenwirtschaftlicher Seite keine negativen Auswirkungen auf den Geldwert und die Beschäftigung im Inland zu erwarten sind. Das verweist bereits darauf, dass die formal gleichberechtigt nebeneinander stehenden Ziele des „magischen Vierecks“ hinsichtlich der Interdepenzen zwischen ihnen gesehen und bewertet werden müssen.Das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts soll verhindern, dass eine Volkswirtschaft durch einseitige Abhängigkeiten, massive Schulden oder dauerhafte Ungleichgewichte im Handel in Krisen gerät. Es schützt den heimischen Arbeitsmarkt sowie das Preisniveau vor unkontrollierten ausländischen Einflüssen.3

Man kann noch grundsätzlicher argumentieren: Für das Ziel eines „außenwirtschaftlichen Gleichgewichts“ steht die Vorstellung, dass Ungleichgewichte, vor allem, wenn sie ein bestimmtes Maß überschreiten, zu Konflikten, eskalierenden Spannungen bis hin zu möglicherweise kriegerischen Entladungen zwischen „Überschuss“- und „Defizit“-Ländern führen können. Und wir werden ja in unserer Zeit an vielen Stellen Zeugen, welche erheblichen Spannungen durch Ungleichgewichte im Außenhandel ausgelöst werden können.

➔ Hoher Beschäftigungsstand: Üblicherweise misst man die (Nicht-)Zielerreichung mit Blick auf dieses Ziel an der Arbeitslosenquote. Also wenn man eine niedrige4 Arbeitslosenquote hat, dann ist das Ziel erreicht. Ich hatte hier darauf hingewiesen, dass das fast überall so abgebildet wird, man aber aus methodischer und inhaltlicher Sicht Zweifel anmelden kann und muss, ob man mit diesem Indikator hinreichend die Zielsetzung einfangen kann. Denn das Ziel lautet ja nicht „niedrige (offiziell registrierte) Arbeitslosigkeit“, sondern es soll ein „hoher Beschäftigungsstand“ angestrebt werden. Diese Zielerreichung kann am besten über die Erwerbsquote eingefangen werden, also der Anteil der Erwerbstätigen an allen erwerbsfähigen Menschen der jeweiligen Altersgruppe. Dieser Indikator illustriert die tatsächliche Erwerbsbeteiligung.5

Und die Betrachtung dieses Indikators macht gerade im internationalen Vergleich Sinn. Ich hatte das am Beispiel erläutert, dass ein Land eine sehr niedrige offizielle Arbeitslosenquote haben kann, dennoch ist dieses Land schlechter bei der Zielerreichung unterwegs als ein Land mit einer höheren Arbeitslosenquote. Dann nämlich, wenn viele faktisch Arbeitslose gar nicht in der offiziellen Statistik auftauchen, weil sie in anderen Systemen geparkt wurden und damit insgesamt die Erwerbsbeteiligung des Landes niedriger liegt als bei dem Land, das zwar eine höhere Arbeitslosenquote hat, zugleich aber im Vergleich zu dem anderen Land deutlich mehr Menschen anteilig gesehen (➞ Erwerbsquote) einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 

Und jetzt noch das Ziel eines „stabilen Preisniveaus“

Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass es hier bei der Messung der Zielerreichung eine gewisse Diskrepanz gibt zwischen der Alltagswahrnehmung der meisten Menschen und dem, was Volkswirte unter Preisniveaustabilität verstehen.

Für die meisten Menschen, die sich kaum oder gar nicht mit volkswirtschaftlichen Themen beschäftigen (müssen), wird die Antwort auf die Frage, was Preisniveaustabilität ist, recht eindeutig ausfallen: Wenn ich mir für mein Geld die gleiche Warenmenge leisten kann wie beispielsweise vor einem Jahr. Dann sind die Preise stabil geblieben. Man könnte das übersetzen in eine Inflationsrate von 0 Prozent.Viele werden mehr als irritiert sein, wenn man sie darüber aufzuklären versucht, dass das aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht so ist, sondern dass diese merkwürdige Berufsgruppe von Preisniveaustabilität spricht, auch wenn die Preissteigerungsrate bei um die zwei Prozent liegt.6 Aber das ist doch Geldentwertung? Ich bekomme zwei Prozent weniger für die gleiche Geldsumme, werden an dieser Stelle viele Menschen und erst einmal völlig verständlich einwenden.

Eine Argumentation an dieser Stelle geht dann so: Wenn wir eine wachsende Wirtschaft haben (sollen) – denken Sie hier bitte an das andere Ziel des „stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstums“ -, dann braucht man einen gewissen Preiserhöhungsspielraum, um die steigende Produktion und Dienstleistungserbringung abbilden zu können. Wenn zugleich die Einkommen der Menschen um diese zwei Prozent steigen, dann haben die real gesehen die gleiche Kaufkraft in der Tasche wie vorher.7

Schaut man sich die am VPI gemessene Inflationsentwicklung in Deutschland an, dann ergibt sich bis an den aktuellen Rand das folgende Bild:

Nachdem sich die am VPI gemessene Inflationsrate in Deutschland wieder der Zielinflationsrate der EZB von 2 Prozent angenähert hat, sehen wir seit März 2026 einen erneuten Anstieg deutlich über die Zielmarke.

Nun haben Sie gelernt, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Geldpolitik vor allem über die Leitzinspolitik steuert. Und deren Ausgestaltung kreist um die Zielmarke von 2 Prozent. Allerdings haben Sie auch erfahren, dass die EZB die Inflationsrate nicht am VPI, sondern am HVPI misst und sie sich diese natürlich nicht nur für Deutschland, sondern für alle Euro-Länder anschaut, denn sie macht Geldpolitik für alle Mitgliedstaaten, die den Euro als Gemeinschaftswährung haben.

Und da ergibt sich das folgende Bild, dem Sie auch die ganz aktuelle Reaktion der EZB auf die wieder ansteigende Inflation – erstmals seit fast drei Jahren hat sie eine Leitzinserhöhung mit Wirkung zum 17. Juni 2026 beschlossen – bereits entnehmen können, ich habe den Zinsschritt bereits in die Abbildung eingebaut:

Am 11. Juni 2026 hat die EZB die Leitzinserhöhung, die zum 17. Juni 2026 in Kraft treten wird, verkündet.

»Der EZB-Rat hat beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB um jeweils 25 Basispunkte anzuheben. Dementsprechend werden sich der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität mit Wirkung vom 17. Juni 2026 auf 2,25 %, 2,40 % bzw. 2,65 % belaufen.«

Die EZB begründet diesen Schritt mit diesen Ausführungen: Geldpolitische Beschlüsse (11.06.2026). Und da spielt die aktuelle Entwicklung der Preissteigerungsrate die zentrale Rolle.

Darüber wurde und wird in der Wirtschaftspresse viel diskutiert. Eine Erläuterung und Einschätzung der Leitzinsanhebung können Sie beispielsweise hier nachlesen:

➔ Landesbank Baden-Württemberg (2026): EZB-Zinsentscheid: Was passiert, wenn der Leitzins steigt? (11.06.2026): »Die EZB erhöht die Leitzinsen. Welche Folgen hat das für Unternehmen, Kredite, Investitionen und Verbraucher? Die wichtigsten Auswirkungen im Überblick.«

Fußnoten

  1. Vgl. hierzu auch die Hinweise des Statistischen Bundesamtes: Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht durch „magisches Viereck“: »Am 8. Juni 1967 wurde das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ erlassen (Stabilitätsgesetz). Vor dem Hintergrund der Rezession 1966/1967 konkretisiert dieses Gesetz das Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Es benennt vier Einzelziele, die Bund und Länder mit ihren wirtschaftlichen und finanzpolitischen Maßnahmen gleichzeitig erreichen sollen. Diese Ziele werden häufig als „magisches Viereck“ der Wirtschafts- und Finanzpolitik bezeichnet, da sie sich nicht immer ohne Konflikte gleichzeitig realisieren lassen.«
    ↩︎
  2. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind gesetzliche Tatbestandsmerkmale, die der Gesetzgeber nicht genau definiert hat. Sie dienen der Flexibilität und erfordern im Einzelfall eine Auslegung durch Behörden oder Gerichte. Es gibt zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe – hier nur einige wenige Beispiele, die alle konkretisiert werden müssen, weil sich aus ihrer Formulierung in den Gesetzeswerken keine eindeutige Auslegung ableiten lässt: „unverzüglich“ (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB), „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (im Polizei- und Ordnungsrecht), „Treu und Glauben“ (allgemeiner Grundsatz, § 242 BGB). Im Gegensatz zu Ermessensentscheidungen sind unbestimmte Rechtsbegriffe in der Regel voll gerichtlich überprüfbar. Das Gericht entscheidet, ob die Auslegung der Behörde rechtmäßig ist oder nicht. n bestimmten, gesetzlich anerkannten Ausnahmefällen gesteht die Rechtsprechung der Verwaltung jedoch einen sogenannten Beurteilungsspielraum zu. In diesen Fällen greifen die Gerichte nicht in die Entscheidung der Behörde ein, solange diese keine Beurteilungsfehler (z. B. unvollständige Sachverhaltsermittlung oder sachfremde Erwägungen) gemacht hat. Ein für Studierende hier relevantes Beispiel: Prüfungsentscheidungen (z. B. Benotung von Klausuren) gehören dazu.
    Ich hatte in der Vorlesung auf die vielen „unbestimmten Rechtsbegriffe“ hingewiesen, die man in den Sozialgesetzbüchern findet und deren Anwendung bzw. Umsetzung dann oftmals zu Widerspruchs- und Klageverfahren führen. Ein Beispiel aus dem Gesetz, in dem das (bisherige) „Bürgergeld“, das nun zum „Grundsicherungsgeld“ umgewandelt wurde, normiert ist, also dem SGB II: Dort gibt es beispielsweise den § 22 SGB II, der überschrieben ist mit „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“. Die meisten Menschen gehen davon aus, dann den Beziehern von Grundsicherung auch deren Mieten erstattet werden. Dem ist aber nicht so. Denn bereits im § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II heißt es: » Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.« Hier wird also mit Blick auf die Mieten und die Heizkosten davon gesprochen, dass die dann übernommen werden, wenn sie „angemessen“ sind. Man kann sich vorstellen, dass die Offenheit des Begriffs „angemessen“ zu Widersprüchen und Klagen führt, wenn die zuständigen Stellen, in diesem Fall die Jobcenter, zu dem Ergebnis kommen, eine bestimmte Miethöhe sei „nicht angemessen“ und deshalb müsse der oder die Betroffene die über den „angemessenen Bedarf“ liegenden Mietkosten selbst tragen.
    ↩︎
  3. Ein permanentes Handelsdefizit bedeutet, dass ein Land mehr importiert als es exportiert, was zu einer dauerhaften Verschuldung des defizitären Staates führt. Extreme Handelsüberschüsse (viel Export, wenig Import) können im Inland zu einer Verknappung der Güter und damit zu steigenden Preisen (Inflation) führen. Umgekehrt können billige Importe die heimische Wirtschaft abwürgen und Arbeitsplätze gefährden. Ohne ein gewisses Gleichgewicht übertragen sich konjunkturelle Krisen aus anderen Ländern unmittelbar auf die eigene Wirtschaft. 
    ↩︎
  4. Eine „niedrige“ Arbeitslosenquote wäre ausreichend, denn überhaupt keine Arbeitslosigkeit ist selbst unter Vollbeschäftigungsbedingungen nicht erreichbar. Es gibt unterschiedliche Formen der Arbeitslosigkeit, die sich schlichtweg nicht vermeiden lassen, denken Sie hier an Sucharbeitslosigkeit oder Saisonarbeitslosigkeit. Also ein gewisse Zahl an Arbeitslosen wird es auch unter Vollbeschäftigungsbedingungen geben (müssen). 
    ↩︎
  5. Die Arbeitslosenquote hingegen ist eine in gewissen Grenzen gestaltbare Größe (denn sie basiert auf der registrierten Arbeitslosigkeit, die von den Arbeitsagenturen und Jobcentern erfasst wird – oder auch nicht). Denn man kann über die Ein- bzw. Ausschlusskriterien die Zahl größer oder auch kleiner machen. Beispielsweise sind alle Menschen, die faktisch arbeitslos sind, aber an dem Stichtag, an dem für die Berechnung der Quote die Zahl erhoben wird, krank gemeldet waren, nicht in der Zahl der Arbeitslosen enthalten. Oder wenn Arbeitslose an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, dann gelten sie in dem Moment auch nicht als Arbeitslose.
    ↩︎
  6. Dazu die Deutsche Bundesbank als Beispiel: »Das wich­tigs­te Ziel des Eu­ro­sys­tems ist es, für Preis­sta­bi­li­tät zu sor­gen. Dabei geht es nicht um ein­zel­ne Prei­se, son­dern um den Durch­schnitt aller Prei­se: das Preis­ni­veau. Nach Auffassung des EZB-Rats kann Preisstabilität am besten gewährleistet werden, wenn er mittelfristig eine Inflationsrate von 2 Prozent anstrebt. Dieses Ziel ist symmetrisch, das heißt negative Abweichungen von diesem Zielwert sind ebenso unerwünscht wie positive.«
    ↩︎
  7. Es gibt weitere Argumentationen, um ein positives Inflationsziel seitens der Zentralbanken anzusteuern: Volkswirte betrachten eine Deflation (sinkende Preise) als noch gefährlicher als eine moderate Inflation. Wenn Menschen und Unternehmen erwarten, dass alles billiger wird, verschieben sie Konsum und Investitionen. Dies führt oft zu wirtschaftlicher Stagnation und steigender Arbeitslosigkeit. Deshalb sollte man die Null-Grenze tunlichst vermeiden. 
    Der Verbraucherpreisindex kann Qualitätsänderungen bei Produkten (bspw. ein moderneres Smartphone, das mehr leistet als das Vorjahresmodell) nicht immer in voller Gänze herausrechnen. Ein Teil der gemessenen Inflation ist also eher eine „Qualitätssteigerung“ als ein echter Kaufkraftverlust, insofern geht es bei der Akzeptanz von zwei Prozent Inflation teilweise um einen Ausgleich von Messfehlern.
    Auch ein „umgekehrtes“ Lohnargument findet man: In der Realität ist es oft schwierig, einmal ausgehandelte Löhne nach unten anzupassen, wenn es einer Branche schlecht geht. Ein moderater Preisanstieg (der die Kaufkraft des Lohns leicht abschmilzt) hilft Unternehmen dabei, Personalkosten real an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, ohne Nominallöhne kürzen zu müssen.
    ↩︎