Ich hatte heute in der letzten Vorlesung darauf hingewiesen: »Es ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die EU-Kommission verhängt hat: Google muss 4,1 Milliarden Euro wegen Praktiken rund um das Handy-Betriebssystem Android zahlen, wie der EuGH nun bestätigte«, so diese Meldung: Google muss EU-Rekordstrafe zahlen. Was war bzw. ist da los?

Die Rekord-Wettbewerbsstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro wurde von der EU-Kommission in ihrer Funktion als europäische Wettbewerbsbehörde verhängt. »Die Alphabet-Tochter habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken«, so der Vorwurf der Behörde.
Und das ist heute vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt worden: Google Android: Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro gegen Google. Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-738/22 P | Google und Alphabet / Kommission, so ist die Pressemitteilung des hohen Gerichts vom 2. Juli 2026 überschrieben.
Was genau hat die nunmehr vom EuGH bestätigte EU-Kommission moniert?
»Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Betriebssystem wird bei Google entwickelt und ist für Gerätehersteller wie Samsung kostenlos. Allerdings mussten diese, wenn sie auf Android-Geräten den passenden Google-Playstore einbinden wollten, seit 2011 immer gleich ein ganzes Paket aus elf Apps installieren – darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. So habe der Konzern sichergestellt, dass der Internetverkehr auf den Handys über seine Suchmaschine läuft. Wenn viele Nutzerinnen und Nutzer die vorinstallierte Suchmaschine verwenden, ist das positiv für Google – denn über das Flaggschiff nimmt der Internetkonzern das meiste Geld ein. Wegen Geschäftspraktiken wie dieser verhängte die EU-Kommission 2018 ursprünglich eine Geldbuße von 4,3 Milliarden Euro.«
Fällt Ihnen was auf? Die Verhängung einer Geldbuße erfolgte bereits im Jahr 2018 – und die letztinstanzliche Entscheidung des EuGH in dieser Angelegenheit datiert auf das Jahr 2026. Die Mühlen mahlen hier wirklich nicht schnell.
Das war aber noch nicht alles: »Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften. Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen zu schützen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu stärken.«
Und wie hat Google argumentiert?
»Google hatte im damaligen Verfahren bei der Kommission argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.«
Das Unternehmen hat daraufhin zwar die Geschäftspraktiken geändert. »Seitdem dürfen andere Hersteller einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einbinden. Gleichzeitig klagte Google aber gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter.«
Und die erste Entscheidung gegen Google hatte es bereits auf der ersten Instanz der EU-Rechtsprechung gegeben:
»Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Das Gericht der EU gab der Kommission 2022 in weiten Teilen recht, reduzierte die Summe jedoch auf 4,1 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, wie ein Sprecher der Kommission bestätigt.«
➞ Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht keinen Verstoß darin sah, dass Google bestimmten großen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.
➔ Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union, während das EuG (Gericht der Europäischen Union) eine Art Vorinstanz ist. Beide zusammen bilden den Gerichtshof der Europäischen Union (EuEU) mit Sitz in Luxemburg.1
Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hieß es.
Schaut man sich das „Vorstrafenregister“ von Google in der EU an, dann könnte man den Eindruck bekommen, dass wir es bei diesem Unternehmen mit einem echten Intensivtäter zu tun haben:
»Google sieht sich in Europa zahlreichen Kartellverfahren gegenüber. Erst am Dienstag verurteilte ein schwedisches Gericht den Suchmaschinen-Betreiber zu Schadenersatz in Höhe von 1,3 Milliarden Euro wegen der Benachteiligung von Preisvergleichsportalen. Wegen ähnlicher Verstöße hatte die EU 2017 eine Strafe von 2,4 Milliarden Euro verhängt, die vom EuGH 2024 bestätigt wurde.«
Google ist wirklich fast überall
Erst vor wenigen Tagen wurde dieser Artikel veröffentlicht: Ist ein Leben ohne Google möglich? Das ist nun wirklich eine große Frage, die dann anhand von Beispielen beantwortet werden soll: »Google ist aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Alternative Dienste zur Internetsuche oder Navigation sind nur wenig bekannt. Die Folgen für Händler, Plattformbetreiber und Nutzer sind gravierend.«
Der Beitrag beginnt so: »Täglich verwendet Heike Kuhk-Hanisch aus Esslingen Produkte und Dienstleistungen von Google. Ob bei der Internet-Recherche, bei der Navigation oder beruflich, indem sie Daten in der Google-Cloud sichert. Für die ARD-Dokumentation „Die Wahrheit über Google“ hat die Grundschullehrerin zwei Wochen lang auf die gewohnten Google-Dienste verzichtet und Alternativen ausprobiert.«
Hier wird offensichtlich aus einer Fernseh-Doku berichtet, die man sich online in der ARD-Mediathek anschauen kann:
➔ ARD: Die Wahrheit über Google (24.06.2026)
»Wie abhängig sind wir von Google? Der Internetgigant ist aus unserem Alltag kaum wegzudenken – ob bei der Websuche, Navigation oder Textverarbeitung. Doch was passiert, wenn man komplett auf Google verzichtet? Die Grundschullehrerin Heike Kuhk-Hanisch wagt das Experiment und testet Alternativen. Wie gut kommt sie zwei Wochen lang ohne Google zurecht? Gleichzeitig werfen wir einen kritischen Blick auf die Marktmacht des Tech-Riesen: Sind Google-Suchergebnisse wirklich die besten? Und was bedeuten die Praktiken des Konzerns für Verbraucher und Unternehmen?«
Fußnote
- EuG (erste Instanz): Behandelt Klagen von Privatpersonen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die sich direkt gegen Entscheidungen von EU-Institutionen richten. Zudem ist es oft für Wettbewerbs- und Markensachen zuständig. EuGH (zweite Instanz / oberstes Gericht): Ist primär für die Auslegung des EU-Rechts zuständig. Er entscheidet, wenn nationale Gerichte Fragen zur Auslegung von EU-Recht haben (sog. Vorabentscheidungsverfahren) oder wenn gegen Urteile des EuG Berufung eingelegt wird.
Beim EuG können Bürger und Unternehmen direkt klagen. Beim EuGH können Privatpersonen in der Regel nicht direkt klagen. Der EuGH wird meist nur von Mitgliedstaaten, EU-Institutionen oder über Vorlagen nationaler Gerichte angerufen ↩︎
