Neuigkeiten aus der Welt der Plattformökonomie: Die EU-Kommission geht nach langer Vorlaufzeit gegen Temu vor

Sie erinnern sich – ich hatte Ihnen die besondere Rolle von Amazon als ein Beispiel aus der Welt der Plattformökonomie vorgestellt. Die Zahlen sind auf den ersten Blick beeindruckend: 60 Prozent des Onlinehandels wird über Amazon abgewickelt. Die vielen kleinen Online-Händler kommen an dem Amazon Marketplace nicht vorbei und sind – so die immer wiederkehrende Klage – dem Quasi-Monopolisten Amazon ausgeliefert, der auch selbst über seinen Eigenhandel als Akteur mitmischt und über Big Data-Strategien seine marktbeherrschende Stellung ausbauen kann.

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Wettbewerbsrecht und Wettbewerbspolitik in Zeiten der Plattformökonomie und der Digitalwirtschaft

Auch das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbspolitik müssen auf die Veränderungen in der modernen Welt der Wirtschaft reagieren. Eine besondere Herausforderung sind die Entwicklungen in der Digitalwirtschaft und dem, was wir als Plattformökonomie besprochen haben. Denken Sie hier nur an das Beispiel Amazon und den Marktanteilen dieses Unternehmens.

Auf der europäischen Ebene hat man mit zwei wichtigen Regelwerken darauf zu reagieren versucht – dem DMA und dem DSA. Wie werden diese Kürzel gleich entschlüsseln.

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Die Wirtschaftsweisen haben gekreißt und eine neue Vorhersage der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland veröffentlicht

Am 27. Mai 2026 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich auch als die „fünf Wirtschaftsweisen“ bezeichnet, das Frühjahrsgutachten 2026 veröffentlicht.

Die Langfassung des Gutachtens:

➔ Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2026): Frühjahrsgutachten 2026, Wiesbaden, 27.05.2026

Es gibt auch eine Kurzfassung des neuen Gutachtens.

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