Von einem angeblichen (Nicht-)Mangel an Kerosin und dem Fuel Hedging der Fluggesellschaften

Wir hatten in der Übungsveranstaltung eine Aufgabe, in der es um den rasanten Preisanstieg beim Kerosin seit der Eskalation im Persischen Golf ging. Die Preise für den Treibstoff der Flugzeuge haben sich in den vergangenen Wochen mehr als verdoppelt.

Bei der Besprechung der Fragestellung, ob Lufthansa & Co. nun die deutlich gestiegenen Kosten vollständig allein tragen müssen, weil doch die meisten Reisen in der anlaufenden Sommersaison schon vor Monaten zu den damaligen Preisen gebucht worden sind, haben wir herausgearbeitet, dass das so nicht gesagt werden kann, denn die Fluggesellschaften sichern sich ab auf den Terminmärkten.

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Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge – ein Milliardengeschäft mit zahlreichen juristischen Fallstricken

Das Vergaberecht umfasst die Gesamtheit derjenigen Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen oder sonstigen öffentlichen Auftraggebern bestimmte Vorgehensweisen beim Einkauf von Gütern oder bei der Inanspruchnahme sonstiger Leistungen am Markt mittels eines entgeltlichen Vertrags vorschreiben. Das hat sich „mega-trocken“ an und das ist es sicher auch.

Aber: Man kann die Bedeutung des Vergaberechts betriebs- und volkswirtschaftlich gar nicht überschätzen.

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Amazon und seine marktbeherrschende Stellung. Das muss nicht so bleiben. Hat ein potenzieller „Amazon-Killer“ bereits seinen Fuß auf dem Spielfeld?

Sie sind bei der Auseinandersetzung mit den Tiefen und Untiefen der Digitalwirtschaft mit Amazon konfrontiert worden. Das Bundeskartellamt spricht von einer „überragenden marktübergreifenden Bedeutung“ des Unternehmens (vgl. dazu: Für Amazon gelten verschärfte Regeln – Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung fest (§ 19a GWB) vom 06.07.2022). Diese Einordnung von Amazon beruht auf der Beobachtung und Analyse des Unternehmens im Rahmen der Anwendung des § 19a GWB (Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb), eine Regelung, die seit 2021 gezielt große Digitalkonzerne betrifft.

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